Die Reform des Jugendschutzgesetzes soll einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet gewährleisten. Das neue Gesetz führt das Konzept der Anbietervorsorge ein. Es verpflichtet Internetdienste, die für Kinder und Jugendliche relevant sind, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen. Anbieter müssen Voreinstellungen wählen, die Kinder und Jugendliche besonders vor Mobbing, sexualisierter Ansprache durch „Cybergrooming“, Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. In einem neuen § 10b Jugendschutzgesetz sind als erheblich einzustufende Risiken, die für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen auftreten können, geregelt, u.a. Risiken durch Kauffunktionen, durch glücksspielähnliche Mechanismen und durch nicht altersgerechte Kaufappelle.

Meldung des BMFSFJ vom 30.04.2021

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration