In NRW stieg die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbraucher*innen gegenüber März 2020 um genau 97,3 Prozent auf 2.520. IT.NRW vermutet, dass eine mögliche Ursache für den Anstieg das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein könnte. Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese nun nach dem Jahreswechsel gestellt haben.

Pressemitteilung IT.NRW vom 10.05.2021