Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 — GlüStV) tritt zum 1. Juli in Kraft. Die letzte Bedingung des Inkrafttretens ist mit dem Eingang der Ratifikationsurkunden aller 16 Länder zum Stichtag 30. April beim Vorsitzland Berlin fristgemäß erfüllt worden.
Wie das Land Berlin mitteilt, werde damit insbesondere im Internet-Glücksspielbereich ein bundeseinheitlich „hohes Niveau des Spieler- und Jugendschutzes“ erreicht. Zur Durchsetzung der dafür festgelegten Vorgaben richte das Land Sachsen-Anhalt eine auf Glücksspiele im Internet spezialisierte Aufsichtsbehörde ein. Sie werde bundesweit für Genehmigungen und Untersagungen zuständig sein und damit die Einhaltung der geltenden Richtlinien gewährleisten. Dazu gehöre die Einführung eines für Netz-Glücksspiel zwingend vorgeschalteten Spielkontos. Dieses Instrument zwinge Spieler, sich zu identifizieren. Damit würden Minderjährige vom Glücksspiel im Netz ausgeschlossen. Ferner werde für alle Anbieter ein Einzahlungslimit vorgeschrieben. Spieler*innen dürften grundsätzlich nur noch bis zu 1.000 Euro im Monat auf ein Spielkonto einzahlen und mit diesem Betrag spielen.
In NRW wird das entsprechende Umsetzungsgesetz aktuell neu gefasst.

Pressemitteilung des Landes Berlin vom 30.04.2021