Das Teilhabestärkungsgesetz ist verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Jobcenter und Arbeitsagenturen haben künftig mehr Möglichkeiten zur aktiven Arbeitsförderung von Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen. Sie sollen sie genauso unterstützen wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch. Den Jobcentern wird die Möglichkeit eingeräumt, Leistungen nach den §§ 16a ff. SGB II neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen (§ 5 Abs. 5 SGB II neu). Die Regelung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Bundesrat Kompakt vom 09.06.2021

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