Zum 1. Juli 2021 erfolgte die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen. Wie im Bundesgesetzblatt 2021 I Nr. 24 vom 21.05.2021 veröffentlicht, stieg der Grundfreibetrag auf 1.252,64 Euro. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht beträgt nun 471,44 Euro; für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht erhöhte sich der Freibetrag auf 262,65 Euro. Weitere Infos mit Übersichtstabelle und Link zu einem Excel-Rechner:

www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de; Auszug Bundesgesetzblatt inkl. Pfändungstabelle

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