Die Schuldnerberatung Stroetmanns Fabrik bietet in Emsdetten seit 2014 ein “Clearingverfahren bei drohenden Energiesperren” an. Grundlage ist eine Vereinbarung mit dem städtischen Grundversorger. Das Angebot soll angesichts der Neuregelung von Schutzmaßnahmen skizziert werden.
Zum Hintergrund: In den Krisenberatungen bei drohenden Energiesperren wegen Zahlungsverzugs kam unsere Beratung schnell an ihre Grenzen: Zahlungsvereinbarungen mit zumutbaren Bedingungen für die Klient*innen waren aufgrund des Zeitdrucks und des Machtungleichgewichts unmöglich, ge-richtliche Eilanträge unkalkulierbar, Insolvenzanträge zu Beginn der Krisenberatung nicht passend, die sozialen Probleme komplex und Anbieterwechsel häufig nicht praktikabel. Auch die Leistungsan-sprüche nach SGB II und XII erwiesen sich als lückenhaft und Darlehen des Jobcenters verschärften manche Überschuldungslage. Ein Moratorium zur Klärung der Lage war also dringend notwendig.
Das Clearingverfahren: Die auf diese Idee gründende Vereinbarung mit den Stadtwerken umfasst Verfahrensregeln und Bedingungen für die Regulierung der Rückstände. Das darauf gestützte Angebot der Beratung beinhaltet eine Krisenintervention zur Sicherung der Energieversorgung (1.), die Klärung des Energieverbrauchs und der Haushaltslage (2.) sowie die Regulierung der Energiekostenschulden (3.) mit anschließender Gesamtregulierung.
1. Moratorium: Ein angekündigter Sperrtermin wird danach aufgehoben, wenn die Schuldnerberatung den Fall den Stadtwerken meldet. Die laufenden Abschlagszahlungen können für vier, nötigenfalls für acht Wochen ausgesetzt werden. Die Regulierung der Energiekostenrückstände wird entsprechend auf die Zeit danach aufgeschoben. Damit ist die Energieversorgung vorläufig gesichert und es ist Zeit gewonnen. Die eigentliche Beratung beginnt mit der nächsten Phase.
2. Klärung: In den folgenden Wochen klärt die Schuldnerberatung mit den Schuldner*innen die Höhe des Energieverbrauchs, ein erster Haushaltsplan wird erstellt. Primärziel ist dabei die Existenzsicherung. Die Klient*innen sollen die laufenden Energie- sowie die weiteren wesentlichen Fixkosten gleichermaßen leisten können. Existenzsicherndes Einkommen wird erschlossen. Bei Bedarf erfolgt ein Energiecheck, eine Zwischenablesung und Neuberechnung der Abschlagsleistungen.
3. Entschuldung: Vermittelt durch die Schuldnerberatung vereinbaren Schuldner*in und Stadtwerke eine Ratenzahlung. Die Höhe der Raten werden ausgehandelt, der Energieversorger bestimmt sie nicht einseitig. Auch relativ kleine Raten (unterhalb der Aufrechnungsregelung des SGB II) sind daher mög-lich. Die Laufzeit kann mindestens bis zu zwei Jahre betragen. Ein Teilerlass ist möglich. Soweit notwendig, wird ein Darlehen des Jobcenters zur Regulierung herangezogen. Schließlich werden bei Bedarf die weiteren Schulden reguliert.
Fazit: Dieses Clearingverfahren bringt Erleichterungen für Schuldner*innen. Es eröffnet Spielräume für die Beratung, die aber herausfordernd sind. Die vereinbarten Regelungen gehen über die in der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung demnächst neu geregelten Schutzmaßnahmen hinaus und sind dennoch verbesserungsfähig. Das strukturelle Problem der Energiearmut ist mit einem solchen Verfahren allein nicht lösbar. Kontakt: schuldnerberatung@stroetmannsfabrik.de
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