Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ sieht Änderungen im BGB vor, um Bürger*innen besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu schützen. Dabei geht es zum Beispiel um Verträge mit Fitnessstudios, Online-Partnerbörsen, Gas- und Stromlieferanten oder Zeitungsabos. Für Telefonwerbung und Energielieferverträge gilt die Bestätigungslösung. Das Gesetz tritt zu großen Teilen im Quartal nach Verkündung in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 01.07.2022. Quelle und weitere Informationen: Bundesrat kompakt
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