Unter dem Titel „Finanzbildung“ finden sich in Artikel 34 der im Entwurf vorliegenden neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu unterstützen, „mit denen die Aufklärung der Verbraucher über eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme und ein verantwortungsvolles Schuldenmanagement, speziell im Hinblick auf Verbraucherkreditverträge, gefördert wird. Den Verbrauchern sind klare und allgemeine Informationen über den Kreditgewährungsprozess und insbesondere über digitale Instrumente zur Verfügung zu stellen, um vor allem diejengen anzuleiten, die zum ersten Mal einen Verbraucherkredit aufnehmen.“ (Siehe auch unter Allgemeines den Artikel EU will offenen Zugang zur Schuldnerberatung.)
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite
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