Die Bundesagentur für Arbeit hat gegenüber 517.669 Minderjährigen offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 173.671.919 Euro. Dies geht aus einer Auskunft der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. August 2021 hervor. Dabei handelt es sich um Forderungen aus den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes.

Quelle: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de

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