Seit vielen Jahren wird über den Zusammenhang zwischen den Glücksspielangeboten und der Glückspielsucht diskutiert. Als eine zentrale Herausforderung wird die Vorbeugung und Bekämpfung der Suchtgefahren gesehen. Eine Folge der Glücksspielsucht ist die Überschuldung.
Die Landesregierung NRW gibt in ihren Antworten auf zwei Kleine Anfragen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Informationen zu den Einnahmen und den Ausgaben für die Präventionsarbeit. Die Glücksspielanbieter seien an den Folgekosten von Glücksspielsucht „bereits jetzt“ beteiligt. § 11 des vor Kurzem in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags 2021 sehe vor, dass die Länder Maßnahmen der Suchtprävention und entsprechende Beratungsangebote sicherstellen müssten. Der Landesregierung sei es ein Anliegen, die Anzahl der geförderten Beratungsstellen mit glücksspielsuchtspezifischer Beratung „bedarfsgerecht weiterzuentwickeln“. Aus der Antwort vom 06.08.2021 ergibt sich, dass Bremen 0,25 € und NRW 0,07 € je Einwohner*in für die Glücksspielsuchtprävention investiert hat.
Glücksspielsucht: Einnahmen und Prävention, Antwort vom 05.08.2021
Glücksspielsucht: Spezialisierte Beratungssstellen, Antwort vom 06.08.2021
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