Harald Thomé hat in seinen Newslettern 26 und 27/2021 hilfreiche Informationen zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten aufbereitet. Hochwassergeschädigte können Leistungsansprüche nach dem SGB II (Arbeitsfähige) und SGB XII (nicht Arbeitsfähige und Altersrentner) haben. Die Ansprüche können u. a. Unterkunftskosten, Hausratsgegenstände und Bekleidung beinhalten. Außerdem gibt es Informationen zum Einsatz zum Vermögen.
Ausführlichere Erläuterungen finden Sie hier: 26/2021 und Ergänzungen (u.a. zur Anrechenbarkeit von Leistungen) hier: 27/2021

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