Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 27.08.2021 regelt die „durchgehenden Leistungsansprüche wohnungsloser Leistungsberechtigter“. Dadurch werde auch der „durchgehende Kranken- und Pflegeversicherungsschutz praktisch sichergestellt“. Durch „geeignete Bewilligungszeiträume, die mindestens die Dauer eines Monats umfassen, wird sichergestellt, dass leistungsberechtigten wohnungslosen Personen aufgrund der Meldungen des Versicherungsverhältnisses eine Gesundheitskarte von ihrer Krankenkasse ausgestellt werden kann“.

Weisung Krankenversicherungsschutz für Wohnungslose

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