Die Justizvollzugsanstalten sind nach dem Erlass für die Suchtberatung nun auch für den Bereich der Schuldnerberatung im Juli per Erlass des Justizministeriums dazu aufgefordert worden, die Leistungen Dritter zur Unterstützung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Schuldnerberatung über ein Ausschreibungsverfahren sicherzustellen. Damit sind leider die jahrelangen, intensiven Bemühungen der Fachberater*innen Schuldnerberatung der LAG der Freien Wohlfahrtspflege zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung in Nordrhein-Westfalen für diesen Bereich zunächst gescheitert.
Das vom Bereich Sozialdienst im Justizministerium erstellte Papier zu „Möglichen Kriterien für die Ausschreibung von Leistungen im Rahmen der Schuldnerberatung“ wurde als Anlage zum Erlass versendet und den Fachberater*innen zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Interessierte Trägerinnen und Träger von anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen können sich daher gern an ihre jeweilige Fachberatung wenden, um diese Kriterien zu erhalten. Auch wenn Sie zukünftig von dem neuen Verfahren betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständigen Fachberater*innen Ihres Verbandes zu wenden.

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