Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat unter dem 02.08.2021 einen neuen Entwurf zur Änderung der Strom- und der Gasgrundversorgungsverordnung vorgelegt, nachdem der Bundesrat im Juni weitreichende Verbesserungen zum ersten Entwurf verlangt hatte (siehe Juli-Infodienst). Der neue Verordnungsentwurf übernimmt die Vorschläge des Bundesrats zu den Informationspflichten (Hinweis auf örtliche Hilfsangebote und anerkannte Schuldnerberatungsstellen), zur Zumutbarkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung (Laufzeit von sechs bis 18 Monaten) und zur Ausweitung der Frist zur vorherigen Sperrankündigung (auf acht Werktage).
Das BMWi lehnt aber den Vorschlag des Bundesrats ab, wonach eine Energiesperre unverhältnismäßig sein soll, wenn „grundlegende Belange von Minderjährigen, pflegebedürftigen oder schwerkranken Personen betroffen sind“. Damit sollte unter anderem Schüler*innen der digitale Unterricht ermöglicht werden.
Der Verordnungsentwurf des BMWi befindet sich in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Anschließend wird abermals der Bundesrat darüber beschließen müssen.

Verordnungsentwurf des BMWi vom 02.08.2021

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration