Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/30857) zur Wohnkostenlücke im Jahr 2020 gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in welcher Höhe die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Leistungsberechtigte in der Grundsicherung tatsächlich aufbringen mussten, nicht übernommen worden sind und wie viele Bedarfsgemeinschaften davon betroffen waren.
Der Antwort der Bundesregierung (19/31600) ist zu entnehmen, dass die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2020 in Deutschland 474 Mio. Euro betrug und davon 450 000 Bedarfsgemeinschaften betroffen waren.
Weitere Infos: Thomé Newsletter 29/2021

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