Banken müssen die Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungszinssatz nicht mit „bis zu 10,90 Prozent“ angeben. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden. Der Verbraucherzentrale Bun-desverband (vzbv) hatte gegen die beiden Banken geklagt. Quelle: VZ Bundesverband

BGH, Urteil vom 29.6.2021 – XI ZR 46/20 und BGH, Urteil vom 29.6.2021 – XI ZR 19/20

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration