Seit unserer Jubiläumstagung im Jahr 2019 bestimmen große Veränderungen unseren Lebens- und Arbeitsalltag. Hygieneregeln, Digitalisierung und 3G sind fast schon Normalität.
Von den vielen gesetzlichen Regelungen der jüngsten Zeit ist die Schuldner- und Insolvenzberatung besonders von der vorgezogenen Reform im Insolvenzrecht und damit von der Verkürzung der Laufzeit der Insolvenzverfahren auf drei Jahre positiv betroffen. Überschuldete Menschen haben nun die Möglichkeit in einem überschaubaren Zeitraum schuldenfrei zu werden und in eine Zukunft ohne erdrückende Schuldenlast zu gehen. Aber auch weitere Änderungen im Insolvenzrecht und das Pfändungsschutzkonto Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) wirken sich direkt und indirekt auf die Beratung von überschuldeten Menschen aus. Die Fachtagung soll die Möglichkeit bieten, über eine Bewertung der Situation und Beratungsansätze und Vorstellungen zu Standards für die Zukunft zu diskutieren.
Die Fachtagung richtet sich an die Beratungsfachkräfte der sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.
Geboten wir ein abwechslungsreiches, interessantes Programm. Nach der Eröffnung durch den Staatssekretär folgt ein Impulsvortrag zur Bedeutung von Wirkfaktoren zur Erfassung der Wirksamkeit in der Sozialen Arbeit. Kurze Blitzlichter zum neuen Insolvenzrecht und erste Erfahrungen aus der Beratungspraxis mit der Neuerung sowie die Änderungen des Kontopfändungsrechts runden das Programm ab.
Termin: 09.11.2021
Ort: digitales Format
Anmeldung: https://www.caritas-campus.de/detail.php?kurs_nr=48021-160
Kosten: 15,- Euro
Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW Fachausschuss Schuldnerberatung
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