Mit Inkrafttreten des PKoFoG zum 01.12.2021 werden weite Teile des Kontopfändungsschutzes neu oder ergänzend geregelt. Für das P-Konto als einem der Kernelemente in der Existenzsicherungs-, Schuldner- und Insolvenzberatung wird dabei ein neuer, eigener Abschnitt in der ZPO geschaffen. Durch die Neuregelung steigt erfahrungsgemäß gerade in der ersten Umsetzungsphase der Beratungsbedarf seitens der P-Konto-Inhabenden zu den Inhalten der Reform. Gleichzeitig ergeben sich Änderungen in der Bescheinigungspraxis und den Abläufen z.B. bei Banken, Sozialleistungsträgern und Vollstreckungsgerichten. Die Fortbildung stellt die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vor und gibt einen Überblick über die neue Funktionsweise und Struktur des P-Kontos.
Aufgrund der großen Nachfrage wird ein zusätzlicher Termin angeboten: Die Ausschreibung erfolgt in Kürze unter: Fortbildung Schuldnerberatung NRW
Termin: 14.01.2022, 09.00 bis 13.00 Uhr
Ort: Der Workshop findet digital per Zoom statt.
Kosten: Die Teilnahmegebühr beträgt 45,- Euro für Mitarbeiter*innen der Caritas und deren Fachverbände und 55,- Euro für Externe
Veranstalter: Caritas NRW
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