Zum 1. Oktober 2021 treten wesentliche Teile des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. In „etlichen Fällen“ könnte damit die Vergütung sinken, die Inkassodienstleister von Schuldner*innen verlangen dürfen. „Durch die Neuregelung werden die Inkassokosten insbesondere in denjenigen Fällen sinken, in denen Schuldnerinnen und Schuldner zahlungswillig und zahlungsfähig sind – und in denen die Inkassodienstleistung folglich nur mit geringem Aufwand verbunden ist.“
Quelle: BMJV mit einem Überblick über die neuen Regelungen (unter II. Senkung von Inkassokosten)
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