Für die Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung hat das MKFFI neue Richtlinien erlassen. Diese sind am 14.10.2021 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht worden.
Mit der neuen Förderrichtlinie soll das bisherige „Closed Shop System“ der Förderung aufgelöst und allen gemeinnützigen anerkannten Stellen eine Beteiligung an der Landesförderung ermöglicht werden. Im Haushaltsentwurf der Landesregierung ist daher eine Erhöhung der Mittel zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung von bislang 6,2 auf dann 9,9 Mio. Euro vorgesehen. Die finale Entscheidung darüber steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtags zur Erhöhung der Fördermittel. Zudem wird die bisherige flächendeckende Verteilung um eine bedarfsorientierte Komponente ergänzt. Auf der örtlichen Ebene soll die Verteilung der Fördermittel auf Grundlage der Fallzahlen aus den Jahren 2018 und 2019 erfolgen.
Die neue Richtlinie, die regionale Verteilung sowie weitere Materialien dazu gibt es hier: https://www.mkffi.nrw/verbraucherinsolvenz-beratung
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