Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat in Absprache mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) eine neue, an die geänderte Rechtslage angepasste Musterbescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrags auf dem Pfändungsschutzkonto sowie Informationsblätter dazu erstellt. Zudem gibt es konkrete Ausfüllhinweise der AG SBV für die Beratungspraxis.
Die neue Bescheinigung, die Ausfüllhinweise sowie weitere Materialien dazu gibt es hier: https://www.agsbv.de/2021/11/neue-materialien-zum-pfaendungsschutzkonto-ab-01-12-2021/