In NRW stieg die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbraucher*innen laut IT.NRW gegenüber Septem-ber 2020 um 582,2 Prozent auf 1.610 Anträge. Gegenüber dem Vormonat lag der Anstieg bei 3,5 Prozent (August 2021: 1.555 Verfahren). Eine mögliche Ursache für den Anstieg gegenüber September 2020 sieht IT.NRW nach wie vor in dem Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung. Infolge dessen könnten überschuldete Privatpersonen ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann „nach dem Jahreswechsel“ [sic!] gestellt haben.
In gleicher Weise bewertet auch das Statistische Bundesamt (Destatis) den Anstieg der bundesweiten Verbraucherinsolvenzverfahren auf 5.779 im August 2021 (neuere Zahlen liegen hier nicht vor). Das seien mehr als dreimal so viel wie im Vorjahresmonat. Gegenüber August 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg laut Destatis die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im August 2021 um 10,3 %. Von Januar bis August 2021 zählt Destatis rund 55.000 Verbraucherinsolvenzen und zusätzlich rund 15.000 Verfahren ehemals Selbständiger (Verbraucher- und Regelinsolvenzen).

Pressemitteilung IT.NRW vom 10.11.2021; Pressemitteilung Destatis vom 12. November 2021

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration