In der Drucksache 19/32679 des Deutschen Bundestages beantwortet die Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski zwei Fragen von Katja Kipping (DIE LINKE) zu Rückforderungen zu Unrecht bewilligten Kindergeldes und teilte unter anderem mit, dass Familienkassen Kindergeld-Rückforderungsansprüche erlassen können, wenn das Kindergeld bei der Gewährung von Grundsicherungsleis-tungen als Einkommen berücksichtigt wurde.
Die Antwort steht auf Seite 9 der Bundestags Drucksache 19/32679
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