Die Stiftung Datenschutz hat unter den Veröffentlichungen der Datenschutzwoche vom 29.11.2021 unter den aktuellen Gerichtsentscheidungen ein Urteil des OLG Oldenburg vom 23.11.2021 Az. 13 U 63/21 veröffentlicht, wonach Schuldner*innen (wohl vor Ablauf der üblichen 3-Jahresfrist, Anm. der Red.) keinen Anspruch auf Löschung von SCHUFA-Einträgen haben, da ein berechtigtes Interesse an der Speicherung besteht und § 3 InsoBekV nicht anwendbar ist.

Anm.: Anderer Meinung ist aber u.a. das OLG Schleswig.

Stiftung Datenschutz Veröffentlichungen Datenschutzwoche vom 29.11.2021