Wer kennt das nicht, die Liste der Gläubiger ist lang. Die Schuldenregulierung verläuft nach feststehenden Regeln und Prioritäten. Im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung kommen oft Schuldner mitlaufenden Forderungen, die teils von den Gläubigern selbst, teils von Inkassos oder Rechtsanwälten geltend gemacht werden, in die Beratung. Diese haben einen besonderen Stellenwert in der Schuldenregulierung.
Die Fortbildung bietet zunächst einen kleinen Überblick zu den Grundzügen des Pfändungsschutzes. Sie vermittelt wie Forderungen (Pfändung, Kontopfändung, Lohnpfändung) durchgesetzt werden und erklärt, welche Schutzmöglichkeiten bestehen und wie der pfändbare Anteil ermittelt wird.
Zum anderen wird an Hand von Beispielen dargestellt, wie laufende Forderungen reduziert werden können. Geklärt wird auch, unter welchen Voraussetzungen Schulden im Insolvenzverfahren in die Restschuldbefreiung gelangen.
Termin: 15.03.2022: 09.30 bis 15.30 Uhr
Ort: Dortmund
Kosten: 100,00 Euro
Veranstalter: Lotte-Lemke Bildungswerk der Arbeiterwohlfahrt

Information und Anmeldung

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration