Im Infodienst-Schuldnerberatung.de ist ein ausführlicher Bericht zu der inzwischen wohl ständigen Praxis der Insolvenzgerichte, bei einem Stundungsantrag die Zusatzerklärung für verheiratete oder getrennt lebende Schuldner*innen anzufordern. Infodienst Schuldnerberatung.de

Zusatzerklärung für verheiratete und getrennt lebende Schuldner*innen

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration