Die neuen Regelungen bei drohenden Energiesperren sind in Kraft getreten. Sie finden sich in den §§ 19 der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (§ 19 StromGVV; § 19 GasGVV). Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen ist in unserem November-Infodienst und ein Praxisbeispiel aus NRW zur Kooperation der Schuldnerberatung mit dem örtlichen Grundversorger im Juli-Infodienst zu finden. BGBl. vom 30.11.2021

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration