Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbraucher*innen stieg in NRW im Zeitraum von Juli bis September 2021 gegenüber dem dritten Quartal 2020 um 199,6% auf 5.010; die von ehemals selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren um 236,6% auf 579. Ein möglicher Grund für den Anstieg der Verfahren könnte laut IT.NRW das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.
Im Oktober beantragten 1.580 Personen in NRW einen Verbraucherinsolvenzantrag (September 2021: 1.608 Verfahren). Quelle: IT.NRW, Pressemitteilungen vom 07.12.2021 und vom 08.12.2021.
Beantragte Insolvenzverfahren in NRW im dritten Quartal 2020 und 2021 (Gemeindeergebnisse)
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