Das Amtsgericht Dortmund hat Erzwingungshaft gegen einen obdachlosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen abgelehnt. Der Mann sollte 7.325 Euro wegen verschiedener Geldbußen aufgrund von Betteln und Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung zahlen. Das Gericht hat ausgeführt, dass der Mann nicht ansatzweise in der Lage sei, derartige Geldbußen zu zahlen, denn er lebt „von der Hand in den Mund“ und erhält auch keine Sozialleistungen. Das Gericht führt in dem Beschluss aus: Es wäre Aufgabe der Bußgeldbehörde gewesen, Bußgelder in einer Höhe festzusetzen, die unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen angemessenen Sanktionscharakter haben. Thome-Newsletter 01/2021
AG Dortmund, Beschluss vom 08.12.2021 – 730 OWi 237/21 [b]

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