Der Nachweis des sozialhilferechtlichen Existenzminimums kann im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungen und Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen eine wichtige Rolle spielen. Dieter Zimmermann hat die Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII aktualisiert.
Hinweise und Bescheinigungen „sozialrechtliches Existenzminimums“ mit Stand 01.01.2022
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