Der Nachweis des sozialhilferechtlichen Existenzminimums kann im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungen und Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen eine wichtige Rolle spielen. Dieter Zimmermann hat die Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII aktualisiert.
Hinweise und Bescheinigungen „sozialrechtliches Existenzminimums“ mit Stand 01.01.2022

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration