Ein SCHUFA-Negativeintrag, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die der Schuldner durch Ratenzahlung tilgte, ist rechtswidrig und zu löschen. Pressemitteilung Verwaltungsgerichtsbarkeit Hessen vom 02.12.2021
VG Wiesbaden, Urteil vom 27.09.2021 – Az.: 6 K 549/21.WI (nicht rechtskräftig)
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