Der Bundesgerichtshof hat am 23.06.2021 mit Urteil entschieden: Die Möglichkeit, ein in einem Pensionsvertrag vorgesehenes etwaiges künftiges Angebot des Arbeitgebers auf Vertragsänderung (hier: Kapitalabfindung statt monatliche Rentenzahlung) anzunehmen, ist als bloße rechtsgeschäftliche Handlungsmöglichkeit nicht pfändbar (amtlicher Leitsatz).
Rechtsprechung im Internet BGH Az.: VII ZB 15/18
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