Der Leitfaden soll die Wohngeldbehörden in NRW bei dem Forderungsmanagement unterstützen und eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherstellen. Behandelt werden unter anderem Verjährung, Mahnverfahren, Aufrechnung und Verrechnung, Stundung, Ratenzahlung und Erlass (mit Zuständigkeitsregelungen für Vergleiche). Ein Abschnitt widmet sich den Rückforderungsansprüchen im Ver-braucherinsolvenzverfahren. Die bislang vertretene Rechtsauffassung zu der Frage, wann eine Forderung als begründet im Sinne des § 38 InsO anzusehen ist und damit am Insolvenzverfahren teilnimmt, wird geändert. Das Land legt nun die Rechtsprechung zugrunde, nach der die Forderung nicht erst mit Bekanntgabe des Rückforderungsbescheids, sondern bereits dann insolvenzrechtlich begründet ist, wenn die den Erstattungsanspruch begründenden Umstände eingetreten sind (Leitfaden S. 30). Der Leitfaden beinhaltet allerdings noch einige zweifelhafte Positionen. Fragwürdig erscheint zum Beispiel die Anweisung, flexible Schuldenbereinigungspläne „immer abzulehnen“ (ebda.). 
Leitfaden Wohngeldrückforderung (Downloadlink aus Thomé Newsletter 05/2022)

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration