Im Jahr 2021 wurden in NRW 20.500 Insolvenzanträge von Verbraucher*innen gestellt. Das ist nach den vorläufigen Berechnungen von IT.NRW eine Steigerung von 102 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die übrigen Verfahren mit beantragter Restschuldbefreiung (aktiver und vor allem ehemals Selbstständiger) sind hierbei nicht berücksichtigt. Mit den gut 4.700 Verfahren der ehemals Selbstständigen dürfte die Zahl aller Restschuldbefreiungsverfahren in NRW im letzten Jahr insgesamt mehr als 25.000 betragen.
Pressemitteilung IT.NRW vom 08.02.2022; eigene Berechnung nach Daten von IT.NRW

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration