Mit den vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die zum Teil am 20.03.2022 in Kraft getreten sind, sollen die Länder nur noch befugt sein, unabhängig vom lokalen Infektionsgeschehen ausgewählte niedrigschwellige Maßnahmen anzuordnen. Um Schutzlücken zu vermeiden, sieht das Gesetz eine Übergangsregelung für die Länder vor. Zur aktuellen und zukünftigen Regelung in NRW siehe: MAGS NRW

Bundesrat Kompakt

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