Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schüler*innen sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen wird deutlich erhöht. Wegen der steigenden Energiepreise hat die Koalition den Betrag auf 270 Euro für Single-Haushalte, die Wohngeld beziehen, gegenüber den ursprünglichen Planungen verdoppelt. Mehrpersonenhaushalte erhalten höhere Zahlungen. Studierende und Auszubildende bekommen 230 Euro. Alle Berechtigten (Leistungsbeziehende von Oktober 2021 bis März 2022) bekommen den Zuschuss im Laufe des Jahres von Amts wegen, ohne Antragstellung (zum Pfändungsschutz siehe „Für die Praxis). 
Der Bundestag hat das Heizkostenzuschussgesetz am 17.03.2022 verabschiedet, es tritt im 1. Juni 2022 in Kraft. www.bundestag.de