Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, sollen zum 01.07.2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Pressemitteilung des BMFSFJ vom 16.03.2022
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