Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 01.07.2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben. Damit sollen hilfebedürftiger Familien unterstützt werden. Pressemitteilung des BMFSJ vom 16.03.2022

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration