Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im Jahr 2021 mit +90,7 % gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Der starke Anstieg stehe laut Destatis im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 01.10.2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher sei davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurück-hielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 laut Destatis um 27,1 % auf 79.620. Hinzukommen laut den veröffentlichten Daten 22.514 Verfahren ehemals Selbstständiger (inklusive Regelinsolvenzen).

Pressemitteilung Destatis vom 10.03.2022

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