Strom, Benzin oder Lebensmittel – die Lebenshaltungskosten steigen seit Jahren. Durch den Krieg in der Ukraine und Corona-bedingte Mehrausgaben hat sich die Lage immens verschärft. Schwierig für viele Menschen, existenzbedrohend für Hartz-IV-Empfänger*innen. Denn die Anpassung des Regelsatzes reicht vorne und hinten nicht, wie der von der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Institut
Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen vorgelegte Arbeitslosenreport zeigt. Während der Verbraucherpreisindex von Dezember 2020 bis Dezember 2021 um 5,2 Prozent gestiegen ist, wurde der Regelsatz für das Jahr 2022 um lediglich 0,7 Prozent erhöht. Die Wohlfahrtsverbände
in NRW fordern eine Erhöhung, die zum Verbraucherpreisindex passt und so der Lebensrealität entspricht. Nach ihren Berechnungen müsste ein bedarfsgerechter Regelsatz für einen alleinstehenden Menschen deutlich über 600 Euro pro Monat liegen.

Pressemitteilung Freie Wohlfahrtspflege NRW

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration