Im Februar 2022 beantragten nach vorläufigen Daten rund 1.380 Verbraucher*innen (dazu zählen Arbeitnehmer*innen, Rentner*innen oder Erwerbslose) die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; im Vormonat Januar waren es 1.447 Verfahren. In den ersten zwei Monaten scheine sich, so IT.NRW, die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wieder dem Vorkrisenniveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1.316) anzunähern. Pressemitteilung IT.NRW vom 08.04.2022

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