Das Land NRW und die Krankenkassen haben eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die unter anderem den Zugang von aus der Ukraine Geflüchteter zum Gesundheitssystem erleichtern soll. Trete eine Kommune dieser Rahmenvereinbarung bei, übernehme die zuständige Krankenkasse die Krankenbehandlung für die Geflüchteten und versorge diese mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Bislang seien 23 Kommunen der Vereinbarung beigetreten, weitere hätten ihr Interesse an einem Beitritt bekundet. Entsprechend den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 07. April 2022 sollen geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab Juni 2022 Zugang zu Leistungen des SGB II sowie des SGB XII erhalten, wenn eine Registrierung im Ausländerzentralregister erfolgt und das Vorliegen einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG gegeben sind. Damit hätten die geflüchteten Menschen einen unmittelbaren Zugang zur medizinischen Versorgung (inkl. eGK).

Bericht MAGS NRW vom 14.04.2022 (Downloadlink)

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration