Da mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 die Steuerfreibeträge rückwirkend zum 01.01.2022 erhöht werden, ist auch mit höheren Pfändungsfreibeträgen zu rechnen. Die ab dem 1. Juli geltende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 ist zum Redaktionsschluss dieses Infodienstes noch nicht veröffentlicht worden. Infos dazu bei: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (vom 15.04.22)
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