Für die Ukrainegeflüchteten gelten ab dem 01.06.2022 die SGB II/SGB XII – Regeln. Hierbei gibt es derzeit eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die dann zu berücksichtigen sind. Harald Thomé hat in seinem Newsletter 17/2022 hierzu eine Kurzzusammenfassung erstellt. Thome Newsletter 17/2022
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