Für die Ukrainegeflüchteten gelten ab dem 01.06.2022 die SGB II/SGB XII – Regeln. Hierbei gibt es derzeit eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die dann zu berücksichtigen sind. Harald Thomé hat in seinem Newsletter 17/2022 hierzu eine Kurzzusammenfassung erstellt. Thome Newsletter 17/2022

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration