Die Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfänger*innen werden für ein Jahr ausgesetzt. Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 entsprechende Änderungen des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches gebilligt, die der Bundestag beschlossen hatte.
Grund für das Moratorium ist einerseits die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines Bürgergeldes, im Zuge derer auch das Sanktionsregime umfassend neugeregelt werden soll. Anderseits muss der Gesetzgeber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2019 umsetzen. Dieses hatte die bisherigen Sanktionen teilweise für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung setzt das Gesetz die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet für ein Jahr ab Inkrafttreten aus. Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln.
Bei wiederholten Meldeversäumnisse oder Terminverletzungen erfolgen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes.
Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und wie geplant zum 1. Juli 2022 in Kraft treten. Quelle: www.bundesrat.de
Weitere Informationen: Thomè Newsletter 23/2022 vom 12.06.2022

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