Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) wurde auch eine jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen beschlossen. Mit der Veröffentlichung der neuen Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt (Nr.18, S 825ff) wird diese Änderung ab dem 01.07.2022 erstmalig wirksam.
Für eine Person ohne Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich der monatliche Freibetrag bei einer Lohnpfändung auf jetzt 1.339,99 €. Bei einer Unterhaltsverpflichtung erhöht sich der Freibetrag auf 1.839,99 € für die 1. unterhaltsberechtigte Person und für die 2. – 5. unterhaltsberechtigte Person um jeweils 278,90 €. Die neuen Pfändungstabellen gibt es hier: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022
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