Jede*r Zehnte in NRW ist überschuldet, die Quote liegt mit 10,5 Prozent über dem bundesweiten Schnitt von 8,8 Prozent. Doch die dringend benötigte Schuldnerberatung steht nicht allen Ratsuchenden kostenfrei zur Verfügung. „Viele von Armut und Überschuldung betroffene Erwerbstätige oder Rentner*innen, die mit ihren niedrigen Einkommen gerade mal so über die Runden kommen, fallen
durchs Raster“, warnt Christian Woltering, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW. Einige Kommunen in NRW finanzieren die Schuldnerberatung nur für Menschen, die Hartz IV oder Sozialhilfe erhalten. „Hier muss die neue Landesregierung dringend ran und gleiche Chancen für alle Menschen in NRW schaffen“, so Woltering. „Es kann nicht sein, dass es etwa bei
Studierenden, Rentner*innen oder Geringverdienenden vom Wohnort abhängt, ob sie zur Schuldnerberatungsstelle gehen dürfen oder nicht.“ Der Paritätische fordert einen allgemeinen, für alle überschuldeten Menschen gleichermaßen geltenden Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung.
Pressemitteilung des Paritätischen NRW vom 01.06.2022

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