Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbraucher*innen in NRW sank laut IT.NRW gegenüber dem ersten Quartal 2021 (damals 5.551 Verfahren) um 17,9 Prozent auf 4.555. Ein möglicher Zusammenhang für den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem ersten Quartal 2021 könne das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten die Schuldner*innen ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese Anfang 2021 gestellt haben. Gegenüber dem vierten Quartal 2021 seien die Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Verbraucher*innen um 6,4 Prozent (damals 4.868 Verfahren) zurückgegangen. Damit scheinen sich, so IT.NRW, die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen langsam dem Vorkrisenniveau von
2019 (Quartalsdurchschnitt: 3.949) wieder anzunähern. Darauf deuteten auch die Zahlen aus April 2022 hin.
Pressemitteilung IT.NRW vom 09.06.2022; Pressemitteilung IT.NRW vom 13.06.2022
Beantragte Insolvenzverfahren in NRW im ersten Quartal 2021 und 2022 nach Gemeinden

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