Mit der Verkündung des 27. BAföG-Änderungsgesetz am 21. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt wird sich einiges für BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger ändern. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfahren Sie alle wesentlichen Punkte und Hintergründe.
Wesentliche Änderungen sind:
1. Die Anhebung des Förderhöchstsatzes von 861 € auf 934 €
2. Die Einkommensfreigrenze der Eltern wird von 2000,00 € auf 2415,00 € erhöht
3. Der Vermögensfreibetrag wird nach Alter gestaffelt auf 15.000,00 € bis 29 Jahre und 45.000,00 € ab 30 Jahren angehoben
4. Die Altersgrenze bei Beginn des geförderten Ausbildungsabschnitts wird von 30 Jahre auf 45 Jahre erhöht
Startseite | Info-Center | Fachtagung | Fortbildung | Über uns | Für Schuldner/innen | Kontakt | Impressum | Datenschutz