Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sollen durch das Bürgergeld abgelöst werden. Damit verbunden ist eine Anhebung der Regelsätze und eine Neuregelung der Sanktionen. Es sollen Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen, höhere Vermögenfreibeträge und höhere Freibeträge für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende eingeführt werden. Die Potenziale der Menschen und die
Unterstützung für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sollen stärker im Fokus stehen. Aus- und Weiterbildung erhalten Vorrang vor einer Vermittlung in den Arbeitsmarkt und der soziale Arbeitsmarkt wird langfristig verankert. Ein Kernelement der Reform soll der Kooperationsplan sein, der „von rechtlichen Folgen entlastet“ die bisherige Eingliederungsvereinbarung im SGB II ablöst.
Informationen des BMAS mit dem Referentenentwurf Bürgergeld-Gesetz vom 09.08.2022
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